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Erstgespräch 

Ein Erstgespräch dient dazu einander kennenzulernen. Es bietet Ihnen die Möglichkeit einen ersten Eindruck zu meiner Person und den Rahmenbedingungen der Psychotherapie zu erhalten. Das Erstgespräch dauert 50 Minuten. Sie sind nicht verpflichtet weitere Gespräche zu vereinbaren. Wenn Sie sich dazu entscheiden weitere Gespräche wahrzunehmen, werden wir gemeinsam die Frequenz der Einheiten, individuell besprechen und festlegen.




Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision

Der Titel “in Ausbildung unter Supervision” bedeutet, dass ich mich in der letzten Phase der Ausbildung zur Psychotherapeutin befinde und dazu befugt bin, eigenständig mit Klient_innen zu arbeiten. Ich werde dabei zusätzlich durch erfahrene Lehrtherapeut_innen supervidiert.

Absage

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Die gemeinsam vereinbarte Stunde ist ausschließlich für Sie reserviert. Sollten Sie verhindert sein, bitte ich Sie, bis zu 24 Stunden vor Ihrem Termin abzusagen. Wenn Stunden nicht oder zu spät abgesagt werden, werden sie in Rechnung gestellt.

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Verschwiegenheit

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Alle Inhalte die Sie mir mitteilen werden vertraulich behandelt, ich unterliege der Verschwiegenheitspflicht nach Paragraph  §15 des Psychotherapiegesetzes. Ich bin diesbezüglich an absolute Verschwiegenheit gebunden, auch gegenüber Behörden, Angehörigen etc.

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